Hundesteuer - Hund abmelden
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Formular & Online-Prozess
Voraussetzungen
- Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
- Sie haben keinen Hund mehr.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
Hinweis: Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zwingend abzugeben.
Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten/Leistung
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung (PDF) Ihrer Gemeinde